Für die Einschulungsfeier am 04. September 2021 gelten folgende Maßnahmen:
Einschulungskinder testen sich bitte morgens vor der Einschulung mit dem beim ersten Elternabend ausgegebenen Schnelltest und legen beim Einlass das ausgefüllte Durchführungsprotokoll vor.
Für die Begleitpersonen (ausgenommen Kinder bis zum 6. Lebensjahr) gilt an diesem Tag die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet). Dies muss am Eingang durch Vorlage eines der folgenden Nachweise belegt werden:
– negativer Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test/kostenloser Bürgertest 24 Stunden gültig)
– Impfnachweis (gemäß 2 Nr. 3 SchAusnahmV)
– Genesenennachweis (gemäß § 2 Nr. 5 SchAufnahmV)