Zutrittsbeschränkung

Der Zutritt für Eltern und andere Besucher ist während des Schulbetriebs derzeit nur gestattet, wenn einer der folgenden Nachweise beim Betreten der Schule vorgelegt wird:

  • Nachweis über einen negativen PCR-, oder PoC-Antigen Test, der nicht älter als 24 Stunden ist
  • Nachweis über eine vollständige Impfung (1. und 2. Impfdosis) seit mindestens 15 Tagen
  • Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus, wenn die zugrundeliegende Testung durch eine Labordiagnostik erfolgt ist und mindestens 28 Tage sowie höchstens 6 Monate zurückliegt