Schulbetrieb nach den Ferien

Aufgrund der verlängerten Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie, hat das Kultusministerium für die Grundschulen folgende Maßnahmen beschlossen:

11.01. – 15.01.2021 Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)

18.01. – 29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)

Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.